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Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz ist eine beherrschbare Aufgabe. Die Gefährdungsbeurteilung gelingt am besten, wenn sie in die Gesamtorganisation des Betriebes eingebettet, systematisch und regelmäßig durchgeführt und für die Unterweisung der Beschäftigten genutzt wird. Sechs Prozessschritte sind dabei wesentlich. Arbeitsschutz mit Methode – zahlt sich aus, für die Beschäftigten, für das Arbeitsklima, die Qualität der Produkte, die Sozialversicherungen aber auch für die Wirtschaftlichkeit ihres Unternehmens.
Quelle: GDA-ORGAcheck (von youtube.com)
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