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Durch Fremdfirmen (z. B. Sub- bzw. Nachunternehmen, Wartungsfirmen) und Lieferanten können auf dem Betriebsgelände oder auch auf Baustellen besondere Gefährdungen entstehen. Deshalb müssen auch diese Personen die betrieblichen Arbeitsschutzregelungen kennen und beachten.
Quelle: GDA-ORGAcheck (von youtube.com)
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